Haben Sie sich schon gefragt, warum auf Ihrer Kreditkarte eine BKG Hotel Booking Abbuchung erscheint und wie Sie diese korrekt zuordnen können?

Wenn auf Ihrem Kontoauszug plötzlich der Eintrag „BKG Hotel Booking“ oder eine Variante wie „BKG*HOTEL AT BOOKING.C“ auftaucht, kann das zunächst beunruhigend wirken — vor allem, wenn Sie sich nicht erinnern, eine entsprechende Hotelbuchung vorgenommen zu haben.
In diesem Artikel erfahren Sie, wer hinter diesem Verwendungszweck steckt, wann eine Abbuchung legitim ist, wann Vorsicht geboten ist, und wie Sie im Zweifel vorgehen sollten.
Was bedeutet „BKG Hotel Booking“?
Der Begriff „BKG Hotel Booking“ wird häufig als Verwendungszweck bei Abbuchungen angegeben. Dabei steht „BKG“ in der Regel für Booking.com — die weltweit bekannte Plattform für Hotel- und Ferienunterkünfte.
Warum kommt nicht einfach „Booking.com“ auf dem Kontoauszug? Viele Zahlungsdienstleister und Buchungsplattformen verwenden interne Kürzel oder verkürzte Abrechnungsnamen. Bei online gebuchten Hotels dient „BKG Hotel Booking“ als solcher Abrechnungstext.
Kurz gesagt: τWenn Sie kürzlich über Booking.com ein Hotel gebucht oder eine Unterkunft reserviert haben, dann kann die Abbuchung unter diesem Kürzel völlig legitim sein.
Wann ist eine solche Abbuchung normal — und wann nicht
✅ Szenarien, in denen die Abbuchung erwartbar ist
- Sie haben eine Unterkunft über Booking.com gebucht. Viele Unterkünfte verlangen Vorauszahlung oder sofortige Belastung der Kreditkarte — dann erfolgt die Abbuchung automatisch.
- Es handelt sich um eine Anzahlung oder Kaution. Manche Unterkünfte verlangen bei Buchung eine Anzahlung oder hinterlegen eine Kaution auf der Karte, die später erstattet oder mit der finalen Zahlung verrechnet wird.
- Gebühren nach Stornierung oder No‑Show. Haben Sie eine Buchung storniert oder nicht angetreten („No‑Show“), kann eine Stornogebühr oder eine Belastung nachträglich erfolgen — ebenfalls über Booking.com, und damit unter dem Kürzel.
- Ein Mitnutzer Ihrer Kreditkarte hat gebucht. Man teilt oft Karten mit Partnern, Freunden oder Familienmitgliedern — dann kann eine Abbuchung vorliegen, ohne dass Sie selbst die Buchung gemacht haben.
Wenn einer dieser Punkte zutrifft, besteht kein Grund zur Sorge. Sie sollten dennoch prüfen, ob Betrag und Datum plausibel sind — z. B. anhand von Buchungsbestätigung, Rechnung oder E‑Mail.
⚠️ Wann Sie misstrauisch sein sollten
Es gibt aber zahlreiche Berichte über unklare oder unberechtigte Abbuchungen mit dem Verwendungszweck „BKG Hotel Booking“ — also Fälle, in denen Betroffene keine Buchung vorgenommen und auch keine Bestätigung erhalten hatten.
Beispiele:
- Nutzer berichten, belastet worden zu sein — ohne je eine Reservierung getätigt zu haben. > „Ich kann diesen Betrag keinem meiner Aufenthalte zuordnen.“
- Abbuchungssummen, die weit über dem liegen, was als Anzahlung oder Kaution zu erwarten wäre. > Mehrere hundert Euro, oft ohne nachvollziehbare Leistung.
- Keine Rückmeldung des Supports, selbst nach Kontaktaufnahme und Vorlage von Kreditkartenabrechnungen.
In solchen Fällen liegt der Verdacht nahe, dass es sich um Fehlbuchungen, betrügerische Abbuchungen oder Kartenmissbrauch handeln könnte. Manche berichten auch von dubiosen Telefonnummern, die mit dem Verwendungszweck einhergingen — was zusätzlich irritiert.
Zudem warnen Verbraucherschützer davor, Zahlungsdaten über externe oder angeblich vom Hotel kommende Links erneut einzugeben — eine gängige Phishing‑Masche.
Wie Sie überprüfen können, ob die Abbuchung gerechtfertigt ist
Wenn Sie eine Abbuchung mit dem Verwendungszweck „BKG Hotel Booking“ entdecken und nicht sicher sind, ob die gerechtfertigt ist, empfiehlt sich ein systematisches Vorgehen:
- E‑Mails und Buchungsbestätigungen prüfen
Suchen Sie Ihr E‑Mail‑Postfach (auch Spam‑Ordner) nach Nachrichten von Booking.com ab — dort müssten spätestens Buchungsdetails, Zahlungsbetrag und ggf. Rechnung enthalten sein. - Login bei Booking.com — Buchungshistorie checken
Unter „Meine Reisen“ oder „Buchungsübersicht“ sehen Sie, welche Reservierungen aktuell sind oder vergangene Aufenthalte. Stimmen dort Datum und Betrag mit der Abbuchung überein? - Mitnutzer der Karte fragen
Falls Sie Kreditkarte oder Konto mit anderen Personen teilen (Partner, Familie, Freunde), erkundigen Sie sich, ob jemand die Buchung vorgenommen hat. Manchmal vergisst man, dass man selbst nicht gebucht hat. - Betrag und Zeitpunkt vergleichen
Passt der abgebuchte Betrag zu dem, was in der Buchung angegeben war — inklusive eventueller Nebenkosten (Steuern, Kurtaxe etc.)? Sind Abbuchungszeitpunkt und Buchungsdatum plausibel? Ungewöhnliche Abweichungen sind ein Warnsignal. - Kontakt mit dem Kundenservice bzw. der Bank aufnehmen
Wenn Buchung und Abbuchung nicht übereinstimmen, meldet sich Ihre Bank — ggf. mit der Bitte, eine Rückerstattung einzuleiten oder eine Rückbuchung zu veranlassen. Parallel lohnt sich eine Kontaktaufnahme mit Booking.com. - Kredit- bzw. Debitkarte sperren lassen
Bei Verdacht auf Missbrauch oder unberechtigte Abbuchung empfiehlt es sich, die Karte umgehend sperren zu lassen — das minimiert das Risiko weiterer unautorisierter Belastungen.
Was Sie tun sollten, wenn Sie die Abbuchung nicht zuordnen können
Wenn Sie nach Prüfung sicher sind, keine Buchung getätigt zu haben — und auch niemand anderes Ihre Karte genutzt hat — dann kann die Abbuchung betrügerisch oder irrtümlich erfolgt sein. In diesem Fall sind folgende Schritte ratsam:
- Sofort Ihre Bank kontaktieren und die Abbuchung melden — verlangen Sie eine Rückbuchung bzw. eine Untersuchung, ggf. Anzeige wegen Kartenmissbrauch.
- Kredit- bzw. Debitkarte sperren lassen und eine neue Karte beantragen, um weiteren Missbrauch zu verhindern.
- Support von Booking.com kontaktieren: Nutzen Sie Ihr Kundenkonto, E‑Mail oder die App, um den Vorgang zu melden — mit allen Details: Betrag, Datum, Verwendungszweck, Karten-Nr. oder die letzten vier Ziffern.
- Belege sichern: Kontoauszüge, Zahlungsbestätigungen, etwaige E‑Mails — all das kann im Streitfall wichtig sein. Manchmal dauert es einige Zeit, bis eine Rückerstattung erfolgt.
- Anzeige erstatten (bei Betrugsverdacht): Besonders bei größeren Beträgen oder wenn die Bank nicht reagiert — dies kann helfen, den Vorfall offiziell zu dokumentieren.
Warum solche Probleme immer wieder auftauchen — und wie Sie sich schützen
🔎 Komplexe Zahlungsabwicklung bei Buchungsplattformen
Wenn Sie über eine Plattform wie Booking.com buchen, dann handelt es sich meist um eine Vermittlerfunktion: Die Plattform fungiert als Zahlungsdienstleister und leitet das Geld an das Hotel weiter. Daraus resultiert, dass auf dem Kontoauszug häufig nicht der Hotelname, sondern der Firmenname der Plattform (bzw. eine Abkürzung) erscheint — z. B. „BKG Hotel Booking“. Das schafft Verwirrung.
Hinzu kommt: Manche Hotels verlangen Vorauszahlung oder erheben Kautionen — das bedeutet, die Belastung erfolgt direkt beim Buchungsvorgang, nicht erst bei Check-in oder Check-out. Wer später storniert oder den Aufenthalt nicht antritt, kann trotzdem belastet werden.
🛡️ Security‑Risiken und Betrugsmaschen
Die Nutzung von Buchungsplattformen zieht leider auch betrügerische Aktivitäten nach sich. Laut Verbraucherzentrale Thüringen versuchen Kriminelle gelegentlich, Nutzer via E‑Mail oder Nachrichten im Namen des Hotels dazu zu bringen, ihre Kreditkartendaten erneut einzugeben — angeblich wegen Verifizierungszwecken. Wer dieser Aufforderung folgt, riskiert Phishing und Kartenmissbrauch.
Auch gibt es Berichte über unautorisierte Abbuchungen mit dem Verwendungszweck „BKG Hotel Booking“, bei denen Nutzer keinerlei Buchung vorgenommen hatten. Solche Fälle sind oft schwer nachzuvollziehen — und der Kontakt zum Support erweist sich als langwierig oder frustrierend.
🔐 Wie Sie sich schützen können — und sollten
- Verwenden Sie virtuelle Kreditkarten oder Karten mit engen Limits für Online‑Buchungen — das begrenzt das Risiko und mögliche Schäden.
- Regelmäßige Kontrolle von Kontoauszügen: So bemerken Sie unautorisierte Buchungen frühzeitig.
- Zwei-Faktor-Authentifizierung, Benachrichtigungen & Alerts aktivieren, sofern die Bank oder Kreditkartenanbieter diese anbieten. So werden Sie sofort informiert, wenn eine Abbuchung erfolgt.
- Nur auf offiziellen Webseiten von Booking.com oder Hotels bleiben — keine externen Links anklicken, insbesondere wenn zur Eingabe von Zahlungsdaten aufgefordert wird.
- Buchungsbestätigungen und Rechnungen sichern: bei jeder Buchung Dokumentation aufbewahren, damit Sie im Zweifel nachweisen können, dass eine Abbuchung gerechtfertigt war.
Fazit
Eine Abbuchung mit dem Verwendungszweck „BKG Hotel Booking“ — oder Variationen davon — ist in vielen Fällen völlig harmlos und korrekt: Sie steht meist für eine Buchung über Booking.com, eine Vorauszahlung, Kaution oder eine reguläre Hotelrechnung.
Dennoch: Die undurchsichtige Abwicklung, interne Kürzel und die Vielzahl an Buchungsarten führen immer wieder zu Verwirrung — und in nicht wenigen Fällen zu unberechtigten Abbuchungen oder gar Betrugsversuchen.
Wenn Sie selbst betroffen sind und sich nicht sicher sind, ob die Abbuchung gerechtfertigt ist, empfiehlt sich ein sorgfältiger Abgleich mit Buchungsbestätigungen, Kontoauszügen und ggf. eine Rücksprache mit Bank und Anbieter. Bei unberechtigten Abbuchungen sollten Sie schnell handeln: Zahlung melden, Karte sperren lassen, Konto kontrollieren und — wenn nötig — Anzeige erstatten.
Nur so behalten Sie Kontrolle über Ihre Finanzen und schützen sich vor Betrug. Genaues Hinsehen und rasches Handeln zahlen sich aus.
