Wie können Sie bei der Kfz-Steuer Ihre Bankverbindung schnell und korrekt ändern, um Zahlungen sicher zu steuern und Probleme zu vermeiden – ganz leicht!

Die Kfz-Steuer ist eine der zentralen Abgaben, die jeder Fahrzeughalter in Deutschland leisten muss. Die Abbuchung erfolgt seit vielen Jahren ausschließlich per SEPA-Lastschriftmandat, das der Fahrzeughalter beim zuständigen Hauptzollamt hinterlegt. Doch was passiert, wenn sich die Bankverbindung ändert – etwa durch einen Kontowechsel, eine Fusion der Bank, eine Heirat oder eine Veränderung im persönlichen oder geschäftlichen Umfeld?
In diesem ausführlichen Leitfaden erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Bankverbindung für die Kfz-Steuer korrekt ändern, welche Unterlagen benötigt werden, welche Fristen gelten und worauf Sie achten müssen, um unnötige Rücklastschriften, Mahngebühren oder Schwierigkeiten mit dem Zoll zu vermeiden.
Warum ist die Kfz-Steuer-Bankverbindung wichtig?
Die Kfz-Steuer wird vom Zoll in der Regel einmal jährlich abgebucht. Anders als bei vielen anderen staatlichen Abgaben gibt es für die Zahlung der Kfz-Steuer keine alternative Zahlungsmethode. Sie können die Steuer nicht selbst überweisen, sondern müssen für jedes zugelassene Fahrzeug ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
Dieses Mandat enthält:
- Ihren Namen
- Ihre Anschrift
- Ihre Bankverbindung
- Ihre Einzugsermächtigung für alle fälligen Kfz-Steuern
Ändert sich Ihre Bankverbindung, muss das Hauptzollamt darüber informiert werden. Geschieht das nicht, wird der Einzug scheitern – und das kann unangenehme Folgen haben.
Folgen einer nicht aktualisierten Bankverbindung
Wenn der Zoll Ihre Kfz-Steuer nicht abbuchen kann, kommt es zu einer Rücklastschrift. In diesem Fall entstehen:
- Bankgebühren (vom Zoll an Sie weitergegeben)
- Mahnkosten des Hauptzollamts
- Verzugszinsen
- schlimmstenfalls ein Zwangsvollstreckungsverfahren
Sollte der Betrag weiterhin nicht beglichen werden, kann die Kfz-Zulassungsstelle sogar eine Zwangsstilllegung des Fahrzeugs anordnen.
Daher ist es entscheidend, Veränderungen Ihrer Kontodaten rechtzeitig zu melden – idealerweise mehrere Wochen vor der nächsten Fälligkeit.
An wen richtet sich die Änderung?
Für alle Belange rund um die Kfz-Steuer ist seit 2014 nicht mehr die Zulassungsstelle, sondern ausschließlich der Zoll zuständig. Genauer gesagt: Ihr lokales Hauptzollamt.
Das heißt:
- Nicht das Finanzamt
- Nicht die Kfz-Zulassungsstelle
- Nicht der Fahrzeughersteller
sondern nur der Zoll kann Ihre Bankverbindung ändern.
Das SEPA-Lastschriftmandat: Bedeutung und Besonderheiten
Die Kfz-Steuer wird immer mithilfe eines SEPA-Mandats eingezogen. Dieses Mandat wird bei:
- Neuzulassung
- Halterwechsel
- erstmaliger Steuerfestsetzung
erteilt.
Wenn sich die Bankverbindung ändert, bedeutet das nicht, dass Sie nur Ihr Mandat „aktualisieren“ können. In der Regel muss ein neues Lastschriftmandat ausgefüllt und eingereicht werden.
Wie ändert man die Bankverbindung für die Kfz-Steuer? – Die drei möglichen Wege
Die Änderung der Bankverbindung kann auf drei Wegen erfolgen:
- Online über das Zollportal (HZA-Portal)
- Per Formular / schriftlich
- Über die Kfz-Zulassungsstelle – aber nur indirekt bei Neuzulassungen oder Halterwechsel
Änderung über das Online-Portal des Zolls
Der bequemste Weg ist das Online-Verfahren. Dafür benötigen Sie:
- ein aktuelles SEPA-Lastschriftmandat (Mitteilung über die Bankverbindung)
- ein Ausweisdokument
- optional ein Nutzerkonto im Zollportal
Der Prozess läuft typischerweise so:
- Besuch des Onlineportals des Zolls.
- Auswahl des Formulars „SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer“.
- Ausfüllen aller Pflichtfelder.
- Ausdruck oder digitaler Versand je nach Vorgabe.
- Übermittlung an das zuständige Hauptzollamt.
Je nach Bundesland kann der Versand vollständig digital erfolgen. In anderen Fällen müssen Sie das Formular unterschrieben hochladen oder per Post nachreichen.
Änderung per Formular (postalisch)
Die klassische Variante ist der postalische Weg. Hierfür benötigen Sie das Formular:
„SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer“
(auch „Vordruck 032021“ genannt).
Sie können es:
- über die Website des Zolls herunterladen
- telefonisch beim Hauptzollamt anfordern
- bei Ihrer Zulassungsstelle erhalten (aber nicht dort abgeben!)
Das ausgefüllte Formular senden Sie dann direkt an Ihr Hauptzollamt.
Wichtig: Die Unterschrift muss handschriftlich erfolgen, sonst wird das Mandat nicht akzeptiert.
Änderung über die Kfz-Zulassungsstelle
Eine direkte Änderung der Bankverbindung über die Zulassungsstelle ist nicht möglich, außer es handelt sich um:
- eine Neuzulassung
- einen Halterwechsel
- eine Wiederzulassung
In diesen Fällen werden die neuen Daten automatisch an den Zoll übermittelt. Bei reinen Änderungen müssen Sie sich dagegen selbst an den Zoll wenden.
Welche Daten müssen angegeben werden?
Für eine erfolgreiche Änderung der Bankverbindung benötigen Sie folgende Angaben:
- Name des Kontoinhabers
- Anschrift des Kontoinhabers
- IBAN
- BIC (optional, meist nicht mehr nötig)
- Zulassungsnummer des Fahrzeugs
- ggf. mehrere Kfz-Kennzeichen, falls Sie mehrere Fahrzeuge besitzen
- Ihre Unterschrift
Achtung:
Der Kontoinhaber kann ein anderer sein als der Fahrzeughalter – aber das Mandat muss dann vom Kontoinhaber unterzeichnet werden.
Besonderheiten bei Firmenfahrzeugen
Firmen und Gewerbetreibende müssen dieselben Formulare nutzen. Zusätzlich sind folgende Punkte relevant:
- Der rechtliche Vertreter muss unterschreiben (z. B. Geschäftsführer).
- Bei größeren Fuhrparks kann es sinnvoll sein, ein zentrales Konto zu nutzen.
- Änderungen sind nur gültig, wenn der Zeichnungsberechtigte unterschreibt.
Bei juristischen Personen kann der Zoll zusätzliche Nachweise anfordern, wenn Unklarheiten bestehen.
Sonderfall: Kontoinhaber ist verstorben
Stirbt der Kontoinhaber, von dessen Konto die Kfz-Steuer abgebucht wird, muss schnell reagiert werden. Die Optionsmöglichkeiten sind:
- Übertragung des Fahrzeugs auf einen Erben
- Änderung des Mandats auf ein anderes Konto
Wird dies nicht erledigt, kommt es spätestens bei der nächsten Abbuchung zu Rücklastschriften.
Wie lange dauert die Änderung?
Die Bearbeitungszeit hängt vom Arbeitsaufkommen des jeweiligen Hauptzollamts ab. Typische Zeitrahmen:
- Online-Einreichung: 3–10 Tage
- Postweg: 7–21 Tage
Im Zweifel sollten Sie mindestens vier Wochen vor der nächsten Fälligkeit die Änderung einreichen.
Kann man die Kfz-Steuer selbst überweisen?
Nein. Eine eigenständige Überweisung ist nicht zulässig und wird nicht akzeptiert. Der Zoll akzeptiert nur Zahlungen per SEPA-Lastschrift. Überweisungen werden sofort zurückgebucht.
Was passiert nach der Änderung?
Nach erfolgreicher Änderung erhalten Sie:
- eine schriftliche Bestätigung
oder - eine Einzugsbestätigung, die Ihnen kurz vor dem nächsten Abbuchungstermin zugesendet wird.
In manchen Fällen verzichtet das Hauptzollamt auf eine explizite Bestätigung und führt einfach die nächste Abbuchung vom neuen Konto aus.
Typische Fehler, die Sie vermeiden sollten
- Formular an die falsche Stelle schicken
Viele senden das Formular an die Zulassungsstelle statt an den Zoll. - Nicht unterschreiben
Das Formular ist ohne Unterschrift ungültig. - Zu spät einreichen
Wenn das Mandat erst kurz vor der Fälligkeit eingeht, kann der Einzug scheitern. - Unvollständige IBAN
Schon ein fehlender oder falscher Ziffer führt zu Ablehnung. - Kontoinhaber stimmt nicht überein
Beachten Sie, dass der Kontoinhaber unterschreiben muss.
Vorgehen bei mehreren Fahrzeugen
Wenn Sie mehrere Fahrzeuge auf sich zugelassen haben, gilt:
- Jedes Fahrzeug benötigt ein eigenes Mandat.
- Das Formular kann aber mehrere Kennzeichen enthalten.
- Bei unterschiedlichen Haltern (z. B. Firmenflotte) sind separate Mandate notwendig.
Kann man das Mandat widerrufen?
Ja, ein SEPA-Lastschriftmandat kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Allerdings bleibt die Kfz-Steuer dennoch fällig. Eine alternative Zahlungsart gibt es nicht. Widerrufen Sie das Mandat, müssen Sie zeitgleich ein neues erteilen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: So ändern Sie Ihre Bankverbindung richtig
Schritt 1: Formular herunterladen
Besuchen Sie die Website des Zolls und wählen Sie das Formular „SEPA-Lastschriftmandat Kfz-Steuer“.
Schritt 2: Angaben eintragen
Füllen Sie alle Felder gut lesbar aus.
Schritt 3: Mandat unterschreiben
Ohne Unterschrift wird es nicht akzeptiert.
Schritt 4: An das zuständige Hauptzollamt senden
Die Adresse finden Sie auf Ihrem Steuerbescheid.
Schritt 5: Bestätigung abwarten
Bewahren Sie die Bescheide und den Nachweis der Einreichung gut auf.
Was soll man tun, wenn man keine Bestätigung erhält?
Falls Sie nach 3–4 Wochen keine Rückmeldung erhalten haben, empfiehlt sich:
- ein kurzer Anruf beim Hauptzollamt
- alternativ ein zweiter Versand des Formulars
Manchmal ist die Änderung im System bereits vorgenommen, aber die schriftliche Bestätigung kommt verzögert.
Änderungen bei Umzug
Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie:
- die Adresse bei der Zulassungsstelle aktualisieren
- ggf. eine neue Steuerfestsetzung erhalten
- dem Zoll ebenfalls die neue Adresse mitteilen
Die Bankverbindung bleibt davon unberührt – es sei denn, Konto und Anschrift ändern sich gleichzeitig.
Sonderfall: Fahrzeug ist stillgelegt
Auch bei stillgelegten Fahrzeugen, die noch nicht endgültig abgemeldet wurden, kann der Zoll bei einer erneuten Aktivierung wieder abbuchen. Es ist daher sinnvoll, die Bankverbindung trotzdem aktuell zu halten.
Was tun bei Bankwechsel während eines laufenden Jahres?
Es spielt keine Rolle, wann die Änderung erfolgt. Sobald das Mandat eingegangen ist, zieht der Zoll künftige Abbuchungen nur noch vom neuen Konto ein. Zwischenzeitliche Rücklastschriften müssen Sie aber ggf. selbst tragen.
Fazit
Die Änderung der Bankverbindung für die Kfz-Steuer ist kein komplizierter Vorgang, setzt aber voraus, dass Sie das richtige Verfahren nutzen und rechtzeitig aktiv werden. Da die Kfz-Steuer ausschließlich im Lastschriftverfahren eingezogen wird, ist ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat unverzichtbar.
Mit diesem Leitfaden sind Sie umfassend darüber informiert, wie Sie Ihre Bankverbindung korrekt aktualisieren, welche Unterlagen Sie benötigen und welche typischen Fehler Sie vermeiden sollten.
Eine frühzeitige und korrekte Meldung an das Hauptzollamt erspart Ihnen Rücklastschriften, Mahngebühren und im schlimmsten Fall eine Zwangsstilllegung Ihres Fahrzeugs.
